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BGB § 1139 Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek

BGB § 1139 Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek

[ Auszug: Ist bei der Bestellung einer Hypothek für ein Darlehen die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen worden, so genügt zur Eintragung eines Widerspruchs,  ... ]